Gastgewerbepatent für einen Betrieb

Ein Gastgewerbepatent für einen Betrieb wird benötigt, wenn

  • alkoholische Getränke zum Genuss an Ort und Stelle abgegeben werden 
  • Speisen und alkoholfreie Getränke zum Genuss an Ort und Stelle abgegeben werden und der Betrieb wenigstens sechs Steh- oder Sitzplätze hat;

Der Gesuchsteller muss

  • zur Nutzung des Betriebes berechtigt sein
  • handlungsfähig sein;
  • charakterlich geeignet sein
  • Gewähr für eine einwandfreie Betriebsführung bieten

Mit dem ausgefüllten Gesuch müssen eingereicht werden:

  • Mietvertrag für die Lokalität
  • Strafregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
  • Handlungsfähigkeitszeugnis
  • Nachweis der Kenntnisse in Lebensmittelhygiene und Suchtprävention
  • Kopie Identitätskarte, Pass oder Ausländerausweis

Das Gesuch muss mindestens 30 Tage vor Eröffnung der Lokalität vollständig eingereicht werden.

Wenn die Lokalität umgenutzt oder umgebaut wird, ist eine Baubewilligungspflicht zu klären Informationen zur Baubewilligung

 

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