Die Arbeitslosenversicherung (ALV) erbringt Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, witterungsbedingten Arbeitsausfällen.

Wer ist versichert?
Wer in der Schweiz eine unselbstständige Erwerbstätigkeit ausübt, ist gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Wer ist beitragspflichtig?
Beitragspflichtig sind alle erwerbstätigen Arbeitnehmenden in der Schweiz und für Schweizer Firmen im Ausland, die von der Schweiz aus entlöhnt werden.

Beiträge
Auf dem (AHV-pflichtigen) Lohn werden je zur Hälfte vom Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden Beiträge bezahlt.

Über Bezugsberechtigung von Leistungen und weitere Fragen im Zusammenhang mit der ALV gibt das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) St.Gallen Auskunft.

Zugehörige Objekte